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Channel: Kommentare zu: fluege.de unterliegt beim BGH
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Von: globetrotter

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Danke für den Hinweis.
Auf welcher Seite wurde der Flug denn wann gebucht? Falls da tatsächlich noch opt out angewandt wurde wäre das ein Fall für die Gerichte oder den Versicherungsombudsmann (Versicherungsombudsmann e.V., Prof. Dr. Günter Hirsch Leipziger Straße 121, 10117 Berlin / beschwerde@versicherungsombudsmann.de).
Außerdem kann der Versicherungsvertrag nach den AVB der AGA innerhalb von 2 Wochen nach Abschluß in Textform widerrufen werden.
Beste Grüße
globetrotter


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